AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dieses Dokument definiert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Benutzung der klangarchitekten.de Webseite und beinhaltet eine gültige Vereinbarung zwischen Ihnen und klangarchitekten.de („wir“ bzw. „uns“). Wir möchten Sie hiermit auffordern sich vor Ihrem Kauf oder unserer Beauftragung die Bedingungen aufmerksam durchzulesen.

Mit dem Kauf unserer Produkte erklären Sie sich mit unseren „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ einverstanden. Wenn Sie mit diesen Inhalten nicht einverstanden sind, dann fahren Sie mit dem Kauf unserer Produkte und der Benutzung unserer Webseite nicht fort.

§ 1 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrags sind die Lizenzrechte an Sprachaufnahmen sowie gegebenenfalls lizensierter Musik.

§ 2 Einräumung des Lizenzrechts
Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer das Recht ein, das Lizenzmaterial in der in diesem Vertrag beschriebenen Weise und zu dem in diesem Vertrag vereinbarten Zweck zu nutzen. Jede weitergehende Nutzung muss vereinbart werden. Im Zweifel verbleiben die Nutzungsrechte bei dem Lizenzgeber.
Der Lizenzgeber ermöglicht dem Lizenznehmer die Datenfernübertragung (Download) des Lizenzmaterials. Das Lizenzrecht wird unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Vergütung gewährt. Die Eigentumsrechte an dem Lizenzmaterial verbleiben bei dem Lizenzgeber. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, das Lizenzmaterial zu vermieten oder zu verbreiten. Im Falle ordnungsgemäß erworbener Verwertungsrechte stellen wir den Lizenznehmer von allen Ansprüchen Dritter (Musiker, Sprecher, u. a.) frei.

§ 3 Nutzungsumfang des Lizenzrechts
Das zeitlich unbeschränkte Lizenzrecht ist nicht übertragbar. Der Lizenznehmer kann daher für das Lizenzmaterial an Dritte keine Unterlizenzen erteilen. Er kann das Lizenzmaterial auch ohne Zustimmung des Lizenzgebers nicht an Dritte verkaufen, verschenken, verleihen, vermieten oder in sonstiger Weise veräußern.
Das Lizenzrecht an der verwendeten GEMA-freien Musik ist nicht exklusiv. Der Lizenzgeber kann die GEMA-freie Musik daher unbeschränkt an Dritte lizensieren. Ausschließliche Lizenzen und Sperrvermerke müssen gesondert vereinbart werden.
Lizensierte Ansagen dürfen nicht für mehrere Telefonanlagen (verschiedene Firmenstandorte) eingesetzt werden. Für weitere Firmen (oder Firmenstandorte) müssen neue Lizenzen erworben werden.

Das Erstellen von Kopien zu gewerblichen Zwecken ist ebenso unzulässig wie die Vervielfältigung durch Dritte.

Der Lizenznehmer ist verpflichtet, das Lizenzmaterial im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen insbesondere zum Schutz der Persönlichkeitsrechte, der guten Sitten und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu verwenden. Die Verwendung von Lizenzmaterial wie Aufnahmen von Personen für Werbemaßnahmen, die einen Eingriff in Persönlichkeitsrechte darstellen, ist ohne deren Einverständnis unzulässig. Wird der Lizenzgeber wegen einer von dem Lizenznehmer verschuldeten Verletzung von Persönlichkeitsrechten Dritter in Anspruch genommen, so ist der Lizenznehmer verpflichtet, dem Lizenzgeber alle daraus erwachsenden Kosten, die zur Abwehr der Ansprüche angemessen und erforderlich sind, zu ersetzen.

§ 5 Pflichten des Lizenznehmers
Der Lizenznehmer wird dem Lizenzgeber auf Verlangen über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft erteilen. Das Online-Angebot des Lizenzgebers ist für eine optimale Übertragung und Weiterverwertung konzipiert. Der Lizenznehmer ist daher verpflichtet, das Lizenzmaterial auf die umfassende Verwendbarkeit für den vorgesehenen Zweck zu prüfen.

Der Lizenznehmer ist verpflichtet, den Lizenzgeber über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder den Lizenzgeber dabei zu unterstützen.

§ 6 Honorar
Die Nutzung der vertragsgegenständlichen Rechte ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich im Einzelfall nach der Marktsituation und dem Umfang der eingeräumten Rechte (z.B. zeitlich, räumlich, hinsichtlich der Nutzungsarten). Sie ergibt sich aus dem Lizenzschein.

Die Kosten für die Übertragung des Lizenzmaterials (Download) trägt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, der Lizenznehmer.

Die Genehmigung zur Verwendung der Ansage (erfolgt als schriftliche .pdf Lizenz-Freigabe) gilt erst mit der vollständigen Bezahlung der Rechnung als erteilt. Es gelten die zur Zeit der Bestellung gültigen Preise. Die Mehrwertsteuer ist im Preis inbegriffen.

§ 7 Haftung
Wegen des Fehlens zugesicherter Beschaffenheiten oder die Nichteinhaltung von Garantien haftet der Lizenzgeber unbeschränkt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung der gesetzlichen Vertreter und unserer Erfüllungsgehilfen haftet der Lizenzgeber.

Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber nur im Rahmen wesentlicher Vertragspflichten (deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist) oder bei Verzug und Unmöglichkeit.

§ 8 Haftungsausschluss
Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden, mit deren Entstehen im Rahmen des Lizenzvertrags nicht gerechnet werden musste.

Der Lizenzgeber stellt das Lizenzmaterial im Rahmen und nach Maßgabe seiner Internetressourcen zur Verfügung. Der Übertragungsweg zu dem Lizenznehmer liegt außerhalb des Einflussbereichs des Lizenzgebers. Für Qualitätseinbußen oder Datenverluste, die durch die Übertragung des Lizenzmaterials zu dem Lizenznehmer entstehen, kann der Lizenzgeber daher keine Gewähr übernehmen.

Weder Klangarchitekten.de noch deren Geschäftsleiter, Mitarbeiter oder Lizenzgeber haften für Schäden an Telefonanlagen, Anrufbeantwortern oder Telekommunikationsgeräten, die bei Benutzung unserer Musik oder Ansagen entstehen könnten.

§ 9 Kollision mit AGB des Lizenznehmers
Widersprechen Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers den vorliegenden Regelungen, so gelten die Regelungen des dispositiven Rechts. Regelungen in den Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers, die in den Bedingungen des Lizenzgebers nicht enthalten sind, werden nicht Vertragsbestandteil. Regelungen in den vorliegenden Bedingungen, die in den Bedingungen des Lizenznehmers keine Entsprechung haben, kommen uneingeschränkt zur Anwendung.

§ 10 Aufrechnungsverbot
Der Lizenznehmer ist zur Aufrechnung nur mit solchen Forderungen berechtigt, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 12 Allgemeine Bestimmungen
Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags nichtig sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.

Dieser Vertrag einschließlich der Anlagen enthält alle zwischen den Vertragspartnern getroffenen Vereinbarungen über den Vertragsgegenstand.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für die beteiligten Parteien ist Fürth. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Fragen? Wir sind für Sie da.

09131 – 9405652 oder info@klangarchitekten.de